Wagner - Bäder und Wärme

Wenn es schnell gehen muss …

Geschrieben am 29. Oktober 2008 von Andy

… dann quetscht Konrad sein Kraftfahrzeug in jede Lücke:

wenn es mal schnell gehen muss

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23 Kommentare:

  1. Pfff das mach ich min. 1x die Woche :D . Und das auch noch legal :whistle: . Dafür liebe ich meine Kugel :love:

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  2. ist die parklücke etwa zu klein?

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  3. quer zur Fahrtrichtung parken kostet bei uns so um die 30€ …

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  4. Ja, die Parklücke war zum korrekten Abstellen zu kurz.

    Und bei uns sind es 25€.

    Aber mal ganz davon abgesehen parke ich nicht =)
    ich halte.

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  5. Grundsätzlich ist das quer parken nicht verboten solang man niemanden gefährdet! Aber in Konrads Fall sehe ich da auch schwarz :(

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  6. Ich hätte noch weiter vorne gehalten(auf der Straße),dann würde die Werbung für Autofahrer und Tramfahrer besser zu sehen seien!!!! :whistle:

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  7. @Wanze: Was soll DAS den bitte bedeuten?

    und @Killer: Besser sehen könnten die Tramfahrer das definitiv – zumal sie dann ja anhalten müssten. :p

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  8. @.ZacK.:
    Du hältst nicht, Du parkst (Du hast das Fahrzeug verlassen, es sitzt niemand mehr am Steuer). Und das auch noch ziemlich rücksichtslos und gefährlich, da das Fahrzeug sowohl in die Fahrbahn als auch in den Gehweg hineinragt. Verkehrsrowdytum mit werbebeschrifteten Firmenwagen sollte man wegen der negativen Außenwirkung besser sein lassen. In einigen Firmen reicht das für eine Abmahnung.

    @Dachbalkenwalze:
    Auch ein sehr kurzes Fahrzeug (z. B. Smart) muß immer längs zum Fahrbahnrand geparkt werden (siehe § 12 Abs. 4 StVO).

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  9. Auf alle Fälle ein Kandidat für:
    http://www.kunstparker.de/

    :lol:

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  10. @Konrad

    na das Deine Front zu weit auf der Straße hängt :whistle: oder was dachtest Du?

    @Spam

    §12(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

    (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

    (4b) (aufgehoben)

    längst? Wo steht das? Da hast jetzt falsch Bezug genommen :wink: . Kannst ja weiter kramen vielleicht findest es.

    Weiterhin:

    §12(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

    Da ein SMART die zulässige Fahrzeugbreite von 2,50m (§32(1)) in seiner länge nicht überschreitet ist es doch nur fair für alle anderen wenn ich ihn quer reinsemmel :p

    Auch der BGH hat so entschieden: AG Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 in DAR 05, 704

    Und offensichtlich ist das städtische Personal hier in München darüber informiert, da sie meine Kugel ignorieren selbst wenn ich es vor deren Nase mache. Und ich übertreibe es nicht, soll bedeuten das ich drauf achte das Fahrzeuge links/rechts von mir noch eine Chance haben auszuparken auch schau ich das der Parkstreifen ausreichend ist. Wenn ich zw. Q7,X5,ML usw stehe sieht man mich eh nichma außer vielleicht die Amerikanische Touristin die sogleich völlig aus dem Häuschen ist und ein Foto machen muss… is wirklich passiert da hatte ich mich vor nen riesigen Pickup gestellt, das sah wirklich aus… den seine Haube war größer als mein kleiner.

    P.S.:

    Das mit dem längst Parken ergibt sich aus §2 der StVO bzw. wird daraus abgeleitet.

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  11. @spam: Ich parke nicht.

    1. Die Türen sind unverschlossen.
    2. Ich befinde mich in Sichtweite zu meinem KfZ.
    3. Ich stand unter 3 Minuten

    Trotz §12(2) gab es bereits mehrere Urteile (davon 2 in meiner Fahrschulzeit, daher ist es mir noch recht gut im Gedächtnis) welche Farzeugführern bei ähnlicher Situation Recht gaben:
    Fahrer steht neben KfZ im eingeschränkten Halteverbot & überwacht das Entladen des Kofferaums.
    Mitarbeiter des Ordnungsamtes sehen darin eine Ordnungswidrigkeit: “Parken im eingeschränkten Halteverbot”
    Fahrer geht vor Gericht & gewinnt.
    -> Er saß nicht im Auto!

    Meine Front mag ja in die Fahrbahn hineinragen.. ..aber welchen Verkehr sollte das interessieren? Hier fahren momentan am Tag ca 25-30 Autos.. (und in den 2 Minuten die das Beladen & Fotografieren gedauert hat gar keins..)

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  12. §12 Abs. 2 StVO besagt:
    “Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt” (§ 12 Abs. 2 StVO).

    Generell ist entsprechend dem Wortlaut der Straßenverkehrsordnung im Umkehrschluss Parken überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Für diese Verbote gibt es allerdings vielerlei Möglichkeiten und Auslegungen.

    Dazu hat die Rechtsprechung den Begriff des Einflussbereiches entwickelt:
    Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann (OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491); auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt (OLG Celle VRS 72 80). Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken (BayOLG VRS 51 459).

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  13. Danke.. ..ich hatte keine Lust nach entsprechenden Nachweisen zu suchen. =)

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  14. kein problem :D

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  15. @Dachbalkenwalze:
    Mehr zum Thema StVO, Smart, AG Viechtach und BGH:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=54461

    @.ZacK.:
    Ich möchte nicht in Deiner Haut stecken, wenn durch die in die Fahrbahn hineinragende Fahrzeugfront des Nissan ein Unfall verursacht wird, zum Beispiel ein Fahrradfahrer macht einen Ausweichschlenker und wird vom nachfolgenden Verkehr angefahren. Dann hast Du den Staatsanwalt wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung am Hacken.

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  16. @spam: Ich danke Dir für deine vorsorgliche Anteilnahme. Auch ich würde dann nicht in meiner Haut stecken wollen.
    Aber wenn ich mir andererseits das Verhalten auf den Straßen so ansehe, kann ich mich fast glücklich schätzen, wenn es überhaupt mal zu einem solchen Prozess kommen sollte.
    Das bedeutet dann nämlich, dass ich noch nicht von einem Schulterblick-verachtendem-Q7(oÄ)-Fahrer in eine Betonsäule gedrückt wurde, wie heute morgen beinahe geschehen – einzig schnelle Reaktion und gute Reifen haben dafür gesorgt, dass ich dieses Kommentar jetzt überhaupt noch schreiben kann.

    Ich weiß ja nicht, wie sich die Leute bei Dir in (Bielefeld, Duisburg, … wo war das doch gleich?) verhalten .. aber ich vermute mal, dass es dort ähnlich ist.

    Und auch deine Kommentare werden mich nicht davon abhalten, sofern es die Verkehrslage zulässt & nicht unmittelbar eine andere Möglichkeit besteht, mein KfZ zum Beladen auf diese oder ähnliche Art und Weise zu positionieren.

    Ich möchte es nochmal deutlich machen:
    Momentan ist die Lindenstraße eine Sackgasse. Es fährt alle 20 Minuten eine Straßenbahn. Autos sehe ich bei Pausen vor der Tür zu 99,9% in unbewegtem / geparktem Zustand. Fahrradfahrer fahren in dem gegenüberliegendem Park (wenn man das den so nennen will). In den knapp 3 Minuten, die mein Micra so stand war weit und breit kein Fussgänger, kein Auto, keine Strassenbahn und auch kein Fahrradfahrer zu sehen.

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  17. Da will ich ja gar nicht an die ganzen Lieferdienst-Fahrer denken, die teilweise sonstwie parken (müssen)!

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  18. Früher hatten ja wenigstens die gelben Autos von der Post mal Sonderrechte, aber das ist mittlerweile vorbei.

    Habe neulich mitbekommen, wie einem LKW-Fahrer, der in der Fußgängerzone ohne Einweiser rückwärts gefahren ist, an Ort und Stelle der Führerschein beschlagnahmt wurde. Er hatte einen Passanten gefährdet, der wohl im letzten Moment zur Seite gesprungen ist und der dem LKW-Fahrer daraufhin lautstark Prügel angedroht hat. Darauf ist dann eine sich zufällig in der Nähe befindliche Fußstreife der Polizei auf den Vorfall aufmerksam geworden …

    Nur – welcher Lieferdienst besetzt seine Fahrzeuge mit zwei Mann?

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  19. .ZacK. hat geschrieben:
    “Und auch deine Kommentare werden mich nicht davon abhalten, sofern es die Verkehrslage zulässt & nicht unmittelbar eine andere Möglichkeit besteht, mein KfZ zum Beladen auf diese oder ähnliche Art und Weise zu positionieren.”

    Aha. Vorsatz gepaart mit Uneinsichtigkeit. Vorsatz kann zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führen. Uneinsichtigkeit (regelmäßige vorsätzliche Wiederholung desselben Bußgeldtatbestandes) kann zu einer Überprüfung der Fahrereignung durch ein psychologisches Gutachten (MPU) führen.

    :lol:

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  20. :evil:
    Na dann.. ..Fahrradfahren macht auch Spaß :p

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  21. @spam

    (MPU)wird eh bald abgeschaft!!!!! :p
    den können eh nur beklo… xD bestehen!!!!

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  22. @spam:
    “Ich möchte nicht in Deiner Haut stecken, wenn durch die in die Fahrbahn hineinragende Fahrzeugfront des Nissan ein Unfall verursacht wird…”

    Da muß ich dir Recht geben! Wer würde das schon wollen.
    Es könnte sogar passieren, daß jemand durch den 90-Grad-Abstellwinkel abgelenkt wird, von der Straße abkommt und volle Kanone durch den Park fährt. Wobei er dann die ganzen Werbeschilder in der Straße aufwirbelt, die dann wie bunte Kreissägeblätter passantenköpfend durch die Handyshops in FFO fliegen. Dann gibts aber Zores, Mannomann!
    Hat aber auch sein Gutes: Dadurch wird ein Kunde weniger ein nicht herstellergewolltes Netzteil erhalten und somit vor dem Feuertod verschont werden.

    Hast du eigentlich den Helm fürs Bad schon gekauft?

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  23. Viel schlimmer finde ich Autofahrer die den Bürgersteig zuparken. Als ich neulich (vor ca ner Woche) im Laden war und wieder raus kam stand in dem Bereich einer Bus und Bahhaltestelle auf einer gezackten Linie 90° zur Fahrtrichtung und zu 85 % auf dem Bürgersteig ein BMW Z4 M Roadster. Und zwar hatte der den Bürgersteig mit der Front vorran so zugeparkt, ein Fahrrad wäre nicht mehr durchgekommen. Es wäre auch Platz zum vernünftigen Parken gewesen. Aber nein, er / sie musste die Schwanzverlängerung ja so parken dass man die Kiste schon aus 300 m Entfernung gesehen hat. :sick:

    P.S. Nichts gegen BMW. Besonders nicht mit Z :evil: oder M :evil: im Namen aber wer so parkt dürfte nicht mal mehr Einkaufswagen schieben.

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