“Eine wichtige Durchsage …”
Geschrieben am 02. Januar 2009 von -.ZacK.-“… es ist glatt auf Frankfurts Straßen!”
Oder mit anderen Worten: Der erste Schnee 2009.
Als erstes noch Schönes Neues Jahr, euch da draussen & Vielen Dank für die vielen Wünsche!
Die aktuelle Aussentemperatur beträgt hier ca -1°C, es liegt sehr schöner Pulverschnee und es ist nicht gefroren. Allerdings ergibt der zusammengedrückte Schnee auf den Straßen eine durchaus rutschige Masse. Der Tatsache, dass viele den heutigen Freitag als Brückentag genutzt haben, ist wohl zu verdanken, dass noch kein größeres Verkehrschaos eingetreten ist. Sehr wohl war aber die Polizei schon bei einigen Blechschäden vor Ort. (Und verteilt gewiss auch mit Recht Strafzettel an Leute, die mit Sommerreifen unterwegs sind und in einen der Unfälle verwickelt.)
Meine erste Amtshandlung heute morgen war übrigens das Räumen und Bestreuen der Treppe vor unserem Geschäft – nicht dass da noch jemand zu Fall kommt.
UPDATE:
Der Nico von Pixel7 war so nett und hat für uns ein Panorama zusammengebastelt:
Da kann man ja glatt noch einen Vergleich mit dem Bild aus dem August letzten Jahres machen:
Hier nochmal die Links zu den beiden Panoramen in voller Auflösung:
Schneepanorama Januar 2009
Panorama August 2008
[KW]
Tags: draussen • Schnee
Kategorie: Allgemein
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grüße ausm pott,
hier ist auch übernacht 1cm gefallen
Am Samstag sollen 10cm bei uns kommen
wir sind gestern das erste mal schlitten gefahren*freu*
ach und nicht wundern. es gibt kein winterdienst dieses jahr. die stadt hat kein geld und hat den winterdienst eingestellt. also schön unfälle bauen und die stadt verklagen, unser ob hats verdient.
Die Stadt kann den Winterdienst per Ordnungssatzung auf die Anlieger übertragen. Die Verpflichtung zum Winterdienst seitens der Stadt betrifft lediglich wichtige Straßen und Ortsdurchfahrten (meist Bundes- und Landesstraßen).
Die Fotos sind ja der Horror:
Es ist schon hell, aber der Gehweg der Lindenstraße wurde bis zum Horizont von niemandem geräumt.
Bei uns muß das werktags vor 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen vor 9 Uhr erfolgen.
mhhh.. rechts im Panorama sieht man doch geräumten Weg.. (gut, zugegeben: mittlerweile liegt schon wieder eine kleine Schicht Schnee drüber)
Und ich glaube Dir gern, dass alles vor 7 / 9 Uhr geräumt sein muss.. ..aber ich würde Dir nicht glauben, wenn Du behaupten würdest dass das bei euch immer der Fall ist…
Doch, das ist hier tatsächlich der Fall. Ich bin Anlieger einer Bundesstraße und da ist die Stadt sehr pingelig und droht schnell mal mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Im Gegenzug bekommen die von mir dann regelmäßig Beschwerden, wenn die von mir befahrenen Radwege nicht pünktlich geräumt wurden (die liegen in diesem Fall im Zuständigkeitsbereich der Stadt).
Wir haben den Winterdienst an einen externen Hausmeisterservice vergeben (das kann man als sog. “haushaltsnahe Dienstleistung” sogar als Privatperson von der Steuer absetzen, als Unternehmen natürlich sowieso als “Betriebskosten”).
Einer Bundesstraße… gut.
Dann fahre doch bitte mal in eine Straße, die mehr der Größe & Bedeutung der Lindenstraße hier in Frankfurt gleichkommt.. ..ich würde wetten, dass da auch auf dem Bürgersteig Schnee liegt.
Natürlich verletzen Anlieger gerne mal ihre Verpflichtung zum Winterdienst. Habe ich schon oft gesehen: Abwechselnd geräumt, nicht geräumt, wieder geräumt, nicht geräumt usw. Aber durchgängig bis zum Horizont (erstes Foto) nicht geräumt habe ich noch nie gesehen!
Ist halt eine Frage der Verfolgung (Ordungswidrigkeitsverfahren, wenn die Stadt kontrolliert oder sich jemand beschwert) und eine Frage der Haftung (wenn ein Passant stürzt und zu Schaden kommt).
Dann hast Du entweder unrühmlich schlechte Augen, oder das Bild is etwas zu stark komprimiert.
Auf Höhe des blauen T5 ist der Gehweg ebenso geräumt wie auf dem Panorama rechts. Also bereits geräumt & wieder beschneit.
Zwischen dem Ausgangspunkt des Fotos und dem VW T5 liegen 2 Häuser, eine Haltestelle und eine Zufahrt. Ich würde also sagen, dass das durchaus zu dem von Dir beschriebenem Schema geräumt, nicht geräumt, wieder geräumt, nicht geräumt passt.
Wenn die Stadt Frankfurt an der Oder wirklich so klamm ist, frage ich mich allerdings, warum sie die Einhaltung des Winterdienstes durch die Anlieger nicht kontrolliert? Im Gegensatz zu den Verwarngeldern für falsches Parken winken hier doch ausnahmesweise mal richtig heftige Bußgelder …
HALLO bei uns gibt es keine pflicht der ANLIEGER. das funktioniert nur in privat haushalten die ein eigenheim haben, die restlichen vermieter haben private firmen die das übernehmen. und die machen ihren job, nur nicht auf den strassen, dafür ist unser städtischer winterdienst zuständig, der aber dieses jahr im fuhrpark bleibt, da die stadt die mitarbeiter nicht bezahlen kann. nun laber weiter kein müll wenn du keine ahnung hast. DANKE
@Odi waN:
Liest Du die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder):
http://194.76.233.16/stadt/stverord/stv2k4/abl2k4/pdf2005/amtsblatt_11.pdf
dann zeig mir mal den satz der besagt, das der anlieger verpflichtet ist die öffentlichen strasse freizuräumen und zu streuen. vll. bin ich ja ein wenig blind aber ich habe nix gefunden und warum? weil es die stadt macht nicht der bürger. man kann die aufgaben auch an dritte weitergeben, was sie aber nicht gemacht haben. also sei still.
[...] einmal durchzugießen. Als ich dann am frühen Morgen aus dem Fenster schaute musste ich Feststellen das es geschneit hatte. Der Schnee liess das morgendliche und spärliche Licht sehr hell erscheinen was mir irgendwie [...]
STOP
@Spam in Ffo. ist der Anlieger nicht verpflichtet den GEHWEG frei zu legen, nur der Eigenheim Besitzer ist verpflichtet. Der Mehrfamilienhausbesitzer ist auch nicht verpflichtet, wenn der Besitzer die GEWEGE nicht freilegt, dann geht die Pflicht automatisch an die Stadt über und der Besitzer hat in diesem Fall eine erhöhte Grundstückssteuer.
Bei uns wird die Verpflichtung zur Straßenreinigung/Winterdienst auf die Grundstückseigentümer (Begriff in der städtischen Satzung “Anlieger”) übertragen.
Ist der Eigentümer nicht selbst Nutzer, kann er seine Verpflichtung zur Straßenreinigung/Winterdienst per Mietvertrag seinen Mietern übertragen. Natürlich kann der Vermieter auch einen externen Dienstleister damit beauftragen, das zahlen dann aber über die Nebenkostenabrechnung auch meist wieder die Nutzer/Mieter.