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WLAN-Nutzer aufgepasst!

Geschrieben am 19. Mai 2010 von Praktikant

Nach dem neuen Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshofes haben jene nichts mehr zu lachen, welche über WLAN im Internet unterwegs sind und die Verbindung nicht oder nur unzureichend durch ein Passwort geschützt haben.

Sollte nämlich ein Fremdnutzer dieses Passwort, sofern vergeben, knacken und Urheberrechtsverletzungen, wie etwa illegale Downloads von Spielen, Filmen oder anderem geschützten Material begehen, so drohen nicht nur ihm Strafen, sondern auch dem Eigentümer des Internetzugangs. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Anklage wegen Urheberrechtsverletzung, wie zunächst anzunehmen ist, sondern der Betreffende bekommt eine kostenpflichtige Unterlassungsklage mit anhängender Unterlassungserklärung zugestellt.

Dazu hat die Zeitung “Computer Reseller News” einen ausführlichen Artikel auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht:

Zitat:
“Klares Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe: Wer ein WLAN betreibt, muss dieses mit einem Passwort absichern. Werden über einen offenen oder schlecht gesicherten Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen – also etwa Musik oder Videos herunter geladen – droht eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung”

Was wir unseren Kunden aber stets empfehlen: Vergeben Sie ein sicheres Passwort! Unter “sicher” meinen wir kein Passwort, was sich leicht erraten bzw hacken lässt, wie z.B. Geburtsdaten oder Namen. Wählen Sie lieber ein Passwort mit mehr als 10 (oder besser 16 Zeichen) mit Zahlen, Groß- und Kleinschreibung, sowie Sonderzeichen, falls diese im Router zulässig sind.

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Kategorie: Wissenswertes

8 Kommentare:

  1. Es ist aber insofern eine Verbesserung als das einen ein einschlägig bekanntes LG mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer höheren Geldstrafe verdonnert hätte, als nur die 100,- €, ganz gleich ob es nun wirklich eine Sicherheitslücke gab oder nur nicht nachgewiesen werden konnte, wer es wirklich war.

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  2. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von AHCT erwähnt. AHCT sagte: #AHCT-Blog Neuer Eintrag im Blog: WLAN-Nutzer aufgepasst! http://www.ahct.de/blog/2010/wlan-nutzer-aufgepasst/ [...]

  3. könnte ich nicht einfach, wenn ich illegal downloade, mein wlan dann bewusst unsicher machen und anstatt 9000 euro nur 100 zahlen? ^^

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  4. @daniel:
    Dazu steht auch etwas in dem Artikel – wenn man dabei erwischt wird, dann ist es sogar noch schlimmer, da vorsätzlich …

    Grundsätzlich ist das Urteil aber ok und die mögliche Strafe von 100,- Euro dürfte nicht so weh tun.

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  5. Das Urteil ist meiner Meinung nach auch völlig korrekt, denn nun werden (hoffentlich) endlich diese ewigen Beschwerden á la “WLAN gehackt!” in sämtlichen Foren weniger, welche eigentlich nur durch eine ganz einfache Aktion hätten nie sein müssen, nämlich: sicheres Passwort.

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  6. Ähm. nicht nur das Passwort sollte sicher sein sondern auch die Verschlüsselungsvariante. Wer zum Bleistift WEP verwendet kann es auch gleich offen lassen.

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  7. @Rocket:
    Technisch vielleicht richtig (wenn man sich auskennt), rechtlich aber egal:

    >>
    “Ältere Geräte mit einem schlechteren Schutz als bei aktueller Neuware können aber weiter genutzt werden, sofern sie mit einem Passwort abgesichert sind. Klare Aussage des BGH: Der Nutzer muss nur Vorkehrungen treffen, die zum »Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich« marktüblich sind.”

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  8. die leute die wirklich solche sachen machen für die ist es ein leichtes auch in ein geschützes netzwerk reinzukommen, da finde ich es nur unfair den usern gegenüber!!!

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