Nach dem neuen Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshofes haben jene nichts mehr zu lachen, welche über WLAN im Internet unterwegs sind und die Verbindung nicht oder nur unzureichend durch ein Passwort geschützt haben.
Sollte nämlich ein Fremdnutzer dieses Passwort, sofern vergeben, knacken und Urheberrechtsverletzungen, wie etwa illegale Downloads von Spielen, Filmen oder anderem geschützten Material begehen, so drohen nicht nur ihm Strafen, sondern auch dem Eigentümer des Internetzugangs. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Anklage wegen Urheberrechtsverletzung, wie zunächst anzunehmen ist, sondern der Betreffende bekommt eine kostenpflichtige Unterlassungsklage mit anhängender Unterlassungserklärung zugestellt.
Dazu hat die Zeitung “Computer Reseller News” einen ausführlichen Artikel auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht:
Zitat:
“Klares Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe: Wer ein WLAN betreibt, muss dieses mit einem Passwort absichern. Werden über einen offenen oder schlecht gesicherten Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen – also etwa Musik oder Videos herunter geladen – droht eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung”
Was wir unseren Kunden aber stets empfehlen: Vergeben Sie ein sicheres Passwort! Unter “sicher” meinen wir kein Passwort, was sich leicht erraten bzw hacken lässt, wie z.B. Geburtsdaten oder Namen. Wählen Sie lieber ein Passwort mit mehr als 10 (oder besser 16 Zeichen) mit Zahlen, Groß- und Kleinschreibung, sowie Sonderzeichen, falls diese im Router zulässig sind.
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